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Allgemeine Geschäftsbedingungen
IMODU GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen IMODU GmbH B2B

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Erstellung von Raumkonzepten, die Ausführung von Polster- und Polsterungsarbeiten sowie damit verbundene Dienstleistungen zwischen der IMODU GmbH (nachfolgend „IMODU“) und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als IMODU ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsumfang, Angebote und Planungen

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Raumkonzeptionierung sowie die handwerkliche Ausführung von Polsterarbeiten gemäß der individuellen Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot von IMODU.

  2. Angebote von IMODU sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von IMODU oder durch den Beginn der Auftragsausführung zustande.

  3. Alle von IMODU erstellten Konzepte, Skizzen, Entwürfe, 3D-Visualisierungen und Muster bleiben geistiges Eigentum von IMODU. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder Nutzung außerhalb des konkreten Projekts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von IMODU.

§ 3 Kundenseitig bereitgestelltes Material (Beistellware)
Sofern Materialien (insbesondere Bezugsstoffe, Textilien, Leder, Schaumstoffe, Inlays, Zierelemente oder Gestelle) vom Auftraggeber selbst beschafft, zur Verfügung gestellt oder über Dritte vorgegeben werden, gelten die folgenden Bedingungen:

  1. Vollständiger Gewährleistungsausschluss für Fremdmaterial: IMODU übernimmt keinerlei Haftung, Gewährleistung oder Garantie für die Beschaffenheit, Qualität, Fehlerfreiheit, Haltbarkeit, Farbechtheit, Scheuerfestigkeit, Dehnbarkeit oder Schadstofffreiheit von Materialien, die nicht von IMODU selbst ausgesucht und besorgt wurden. Mängelrechte des Auftraggebers bezüglich dieser Materialien sind vollständig ausgeschlossen.

  2. Eignung und Sicherheitsbestimmungen: Der Auftraggeber trägt das alleinige Risiko dafür, dass das beigestellte Material für den vorgesehenen Einsatzzweck technisch, qualitativ und handwerklich geeignet ist. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass das material allen geltenden gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. DIN 4102-B1) und gewerblichen Sicherheitsvorschriften entspricht. Die entsprechenden Nachweise sind IMODU auf Verlangen vorzulegen.

  3. Prüfpflicht und Bedenkenanzeige: IMODU unterzieht das bereitgestellte Material vor der Verarbeitung lediglich einer groben Sichtprüfung auf offensichtliche Transportschäden oder grobe optische Mängel. Werden hierbei Mängel festgestellt, wird IMODU dem Auftraggeber Bedenken anzeigen. Eine materialtechnische Laborprüfung oder Prüfung auf verdeckte Mängel schuldet IMODU nicht.

  4. Verarbeitung auf Risiko des Auftraggebers: Besteht der Auftraggeber trotz einer Bedenkenanzeige von IMODU auf die Verarbeitung des beigestellten Materials, oder ist ein Materialfehler für IMODU bei einer üblichen Sichtprüfung nicht erkennbar (verdeckter Mangel), ist jegliche Gewährleistung und Haftung für Folgeschäden am Gesamtkunstwerk oder Möbelstück ausgeschlossen.

  5. Mehrkosten und Verzögerungen: Verzögert sich die Ausführung der Arbeiten, weil das beigestellte Material verspätet geliefert wird, fehlerhaft ist, unzureichende Maße aufweist oder nachbearbeitet werden muss, trägt der Auftraggeber alle daraus entstehenden Mehrkosten (z. B. durch Ausfallzeiten, Maschinenstillstand oder zusätzliche Lagerkosten).

§ 4 Vorgaben und Materialien durch externe Designbüros / Planer

  1. Setzt IMODU Entwürfe, Pläne, Konstruktionszeichnungen oder Materialvorgaben eines vom Auftraggeber beauftragten Designbüros, Innenarchitekten oder sonstigen Planers um, agiert IMODU rein als ausführendes Organ.

  2. IMODU haftet nicht für Planungsfehler, statische oder konstruktive Mängel sowie ungeeignete Materialkombinationen, die auf den Vorgaben des externen Designbüros oder Planers beruhen. Eine Prüfpflicht durch IMODU besteht nur hinsichtlich der offensichtlichen handwerklichen Umsetzbarkeit.

  3. Entstehen durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Pläne und Materiallisten des Designbüros Verzögerungen, Abänderungen oder Nacharbeiten, werden die daraus resultierenden Mehrzeiten und Materialaufwände dem Auftraggeber gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Preise gelten als Nettopreise ab Werk zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. IMODU ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Vorkasse zu verlangen. Dies gilt insbesondere vor dem Beginn der Konzeptphase sowie vor dem Einkauf von projektspezifischen Materialien oder der Bearbeitung von Polstermöbeln.

  3. Alle gelieferten Waren, Möbelstücke und eingebauten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum der IMODU GmbH (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

§ 6 Gewährleistung und Haftung (B2B)

  1. Für Mängel an der reinen Handwerksleistung (z. B. fehlerhafte Ausführung, mangelhafte Nähte, Montagefehler) haftet IMODU, vorbehaltlich der Regelungen in § 3 und § 4, zunächst ausschließlich im Wege der Nacherfüllung (Nachbesserung).

  2. Die Gewährleistungsfrist für erbrachte Handwerks- und Werkleistungen beträgt 12 Monate ab der Abnahme oder der Übergabe des Werks. Die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB gelten entsprechend für alle Leistungen.

  3. IMODU haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet IMODU nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 7 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der IMODU GmbH.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen IMODU GmbH B2C

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2C) der IMODU GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Erstellung von Raumkonzepten, die Ausführung von Polster- und Polsterungsarbeiten sowie damit verbundene Dienstleistungen zwischen der IMODU GmbH (nachfolgend „IMODU“) und ihren privaten Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Leistungsumfang, Angebote und Planungen

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Raumkonzeptionierung sowie die handwerkliche Ausführung von Polsterarbeiten gemäß der individuellen Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot von IMODU.

  2. Angebote von IMODU sind für den darin genannten Zeitraum bindend. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder Textform (z. B. E-Mail) vorliegende Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.

  3. Alle von IMODU erstellten Konzepte, Skizzen, Entwürfe und 3D-Visualisierungen bleiben geistiges Eigentum von IMODU. Eine Nutzung außerhalb des konkreten Projekts ist nicht gestattet.

§ 3 Kundenseitig bereitgestelltes Material (Beistellware)
Sofern Materialien (insbesondere Bezugsstoffe, Leder oder Gestelle) vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellt oder über ein von ihm beauftragtes externes Designbüro vorgegeben werden, gelten die folgenden Bedingungen:

  1. Gesetzliche Einschränkung der Gewährleistung: IMODU übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, Beschädigungen oder vorzeitigen Verschleiß, die nachweislich auf der mangelhaften Qualität, Ungeeignetheit oder spezifischen Fehlern des vom Auftraggeber beigestellten Materials beruhen.

  2. Prüfpflicht und Bedenkenhinweis: IMODU prüft das bereitgestellte Material vor der Verarbeitung auf offensichtliche Mängel, fehlende Eignung für das gewählte Polsterverfahren oder unzureichende Maße. Werden solche Mängel erkannt, teilt IMODU dies dem Auftraggeber unverzüglich mit (Bedenkenanzeige) und fordert ihn zur Bereitstellung fehlerfreien Materials auf.

  3. Verarbeitung auf Risiko des Auftraggebers: Verlangt der Auftraggeber trotz eines ausdrücklichen schriftlichen Bedenkenhinweises von IMODU die Verarbeitung des Materials, oder war der Materialfehler für IMODU bei der handelsüblichen Sichtprüfung nicht erkennbar (verdeckter Materialmangel), sind Mängelrechte des Auftraggebers ausgeschlossen, soweit der Schaden auf diesem Materialfehler beruht. Die Gewährleistung für die reine handwerkliche Verarbeitung durch IMODU bleibt davon unberührt.

  4. Verzögerungen: Verzögert sich die Fertigstellung, weil das beigestellte Material verspätet geliefert wird oder aufgrund von Mängeln ersetzt werden muss, verschieben sich vereinbarte Liefertermine entsprechend.

§ 4 Vorgaben durch externe Planer / Designbüros des Auftraggebers

  1. Setzt IMODU Vorgaben, Pläne oder Materiallisten eines vom Auftraggeber privat beauftragten Designbüros oder Innenarchitekten um, haftet IMODU nicht für Mängel, die auf Planungs- oder Konstruktionsfehlern dieses Dritten beruhen. IMODU schuldet insoweit nur die fachgerechte handwerkliche Umsetzung der übermittelten Pläne.

  2. Erkennbare Fehler in den Planungen des Designbüros wird IMODU dem Auftraggeber vor Ausführung mitteilen.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich als Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. IMODU ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung (z. B. für den Einkauf von auftragsspezifischem Material) zu verlangen. Die Restzahlung wird nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung fällig.

  3. Alle gelieferten Waren und eingebauten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Auftrags Eigentum der IMODU GmbH.

§ 6 Gesetzliche Gewährleistung und Haftung

  1. Für Mängel an der handwerklichen Ausführung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Werkleistungen zwei Jahre ab der Abnahme.

  2. IMODU haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung von IMODU auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 7 Widerrufsrecht

  1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

  2. Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies gilt für alle individuell nach Kundenwunsch maßgefertigten Raumkonzepte sowie speziell für den Auftraggeber bezogene oder angefertigte Polstermöbel.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insb. des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt.

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